Demenz

Mit dem nachfolgenden Auszug aus dem PNG erhalten Sie einen Einblick der wichtigsten Änderungen im Pflegebereich. Verbesserung der Leistungen für demenzerkrankte Menschen Demenzkranke ohne körperlichen Pflegebedarf (Pflegestufe 0) bekamen auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich 100,00€ bzw. 200,00€  Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen. Nun erhalten sie erstmals ein Pflegegeld von 120,00€ monatlich bei Betreuung durch Angehörige[…]

Familienpflegezeit

Pflegezeitgesetz Bereits seit dem 1. Juli 2008 haben Arbeitnehmer durch das Pflegezeitgesetz die Möglichkeit, sich kurzfristig um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Dies ermöglicht Arbeitnehmern das Recht bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen kurzfristig der Arbeit bis zu zehn Arbeitstagen fernzubleiben. In dieser Zeit können sie die Versorgung der Pflegebedürftigen durch Organisation von Hilfen sicherstellen. Der[…]

Entlastung und Rentenabsicherung

Entlastung pflegender Angehörige Nimmt ein Angehöriger Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (§ 39) in Anspruch, um sich stunden-, tage- oder wochenweise Zeit zur Erholung zu gönnen, wird in Zukunft das halbe Pflegegeld bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt. Dies gilt auch auch bei stundenweiser Verhinderungspflege, wenn diese mehr als 8 Stunden pro Tag umfasst. Rentenabsicherung für[…]

Mehr Rechte

Mehr Rechte für Pflegebedürftige und ihre Angehörige Gegenüber den Pflegekassen und dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) werden die Rechte Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen gestärkt. Ab April 2013 wird es verbindliche Serviceleistungen für die Pflegekassen und den MDK geben, so dass ihre Mitarbeiter respektvoll und angemessen mit den Pflegebedürftigen umgehen. Antragstellern auf Pflegeleistungen können künftig[…]