Verhinderungspflege
Ersatzpflege/Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist. Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach[…]