Entlastung und Rentenabsicherung
Entlastung pflegender Angehörige Nimmt ein Angehöriger Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (§ 39) in Anspruch, um sich stunden-, tage- oder wochenweise Zeit zur Erholung zu gönnen, wird in Zukunft das halbe Pflegegeld bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt. Dies gilt auch auch bei stundenweiser Verhinderungspflege, wenn diese mehr als 8 Stunden pro Tag umfasst. Rentenabsicherung für[…]