Entlastung und Rentenabsicherung

Entlastung pflegender Angehörige Nimmt ein Angehöriger Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (§ 39) in Anspruch, um sich stunden-, tage- oder wochenweise Zeit zur Erholung zu gönnen, wird in Zukunft das halbe Pflegegeld bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt. Dies gilt auch auch bei stundenweiser Verhinderungspflege, wenn diese mehr als 8 Stunden pro Tag umfasst. Rentenabsicherung für[…]

Mehr Rechte

Mehr Rechte für Pflegebedürftige und ihre Angehörige Gegenüber den Pflegekassen und dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) werden die Rechte Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen gestärkt. Ab April 2013 wird es verbindliche Serviceleistungen für die Pflegekassen und den MDK geben, so dass ihre Mitarbeiter respektvoll und angemessen mit den Pflegebedürftigen umgehen. Antragstellern auf Pflegeleistungen können künftig[…]

Neues aus der Pflege

Das erste Pflegestärkungsgesetz Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz sollen bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden. Durch die Pflegestärkungsgesetze[…]

Verhinderungspflege

Ersatzpflege/Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist. Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach[…]